Gerd Mannes: Nein zur grünen Verbotspolitik der Staatsregierung – Ja zum sinnvollen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln!

Die AfD-Fraktion hat in die gestrigen Plenardebatte des Bayerischen Landtags einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 19/6208) eingebracht. Darin fordert sie die Aufhebung des Verbotes, auf Dauergrünlandflächen Pflanzenschutzmittel flächenmäßig einzusetzen. Die Benachteiligung bayerischer Landwirte kann dadurch beendet und die Produktion heimischer, kostengünstiger Nahrungsmittel gefördert werden.

Gerd Mannes führt dazu als Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags Folgendes aus:

„Jedes Jahr gehen in Bayern mehr als 2.000 landwirtschaftliche Betriebe zugrunde. Die Ursachen liegen nicht nur in der Drangsalierung unserer Bauern durch immer mehr Vorschriften aus Berlin und Brüssel. Sondern auch die grüne Agenda von CSU und Freien Wählern zerstört die bayerische Landwirtschaft.
Ein Beispiel für lähmenden Bürokratismus und wirtschaftsfeindliche Verbotspolitik ist das Bayerische Naturschutzgesetz. Das ökologisch unsinnige Bürokratiemonster verbietet die flächenmäßige Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen. Durch seine Abschaffung können die rückständigen Regelungen zur Unkrautbekämpfung endlich auch in Bayern an den Stand der Technik angepasst werden. Wie in anderen Bundesländern wäre es dann möglich, verstärkt Drohnenaufnahmen zur punktgenauen Verteilung von Pflanzenschutzmitteln zu verwenden. Leider ist dies bei uns derzeit nicht zulässig. Die Staatsregierung radikalisiert die überzogenen EU-Vorschriften und zwingt die Bauern zur Bekämpfung von Unkraut an jeder einzelnen Pflanze.
Als AfD-Fraktion setzen wir auf Vertrauen in die Kompetenz unserer Landwirte statt auf Misstrauen und grüne Verbote. Daher fordern wir: Schluss mit der Benachteiligung der bayerischen Bauern! Weg mit diesem grünen Bürokratiemonster!“

Gerd Mannes, Mitglied des bayerischen Landtags und Mitglied des Kreistags stellt zur heutigen Entscheidung des Verfassungsschutzes folgendes fest:

„Der Inlandsgeheimdienst ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Innenministerium. Diese Behörde bekämpft die nun größte Partei Deutschland – die AfD – mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Fakt ist aber, dass die Wähler bei den letzten Wahlen der SPD geführten Regierung das Vertrauen entzogen haben. Sie wollten einen Politikwechsel. Die heutige Entscheidung kann als Absage an einen Politikwechsel und an ein weiter so verstanden werden. Das Ganze hat nichts mit Verfassungsschutz zu tun sondern ist ein Versuch, die Opposition mit geheimdienstlichen Mitteln zu behindern oder auszuschalten.

Kurzfristig dürfte es auch der Versuch sein, die AfD Mitglieder und AfD Wähler zu verunsichern. Mit fast 400 Mitgliedern ist der Kreisverband Günzburg sehr gut aufgestellt für die nächsten Kommunalwahlen und ich gehe davon aus, dass sich weder die Mitglieder, noch die Wähler von diesem inszenierten Schmierentheater beeindrucken lassen. Die AfD verfolgt weiter zielgerichtet und sachorientiert politische Lösungsansätze für eine erfolgreiches Deutschland auf allen politischen Ebenen.“