Die AfD-Fraktion hat in die gestrige Plenarsitzung des Bayerischen Landtags ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 19/3438) in zweiter Lesung eingebracht. In diesem fordert sie die Aufhebung des pauschalen Walzverbots nach dem 15. März. Derzeit sind nur witterungsbedingte Ausnahmen möglich.

Gerd Mannes erklärt dazu als Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Folgendes:

„Die planwirtschaftliche Agrarpolitik und der Kontrollwahn der Staatsregierung sind eine Zumutung für unsere Landwirte. In den letzten zehn Jahren wurden 200 neue Vorschriften eingeführt. Die Landwirte müssen deswegen Bürokratiekosten von einer halben Milliarde Euro im Jahr aufbringen. Aber mit dem sogenannten Naturschutzgesetz hat die Söder-Regierung ein besonderes bürokratisches Monstrum geschaffen. Dies nur, weil die Regierung kein Vertrauen zu unseren Bauern hat und ihnen die Arbeit unnötig erschwert! Starre Regeln zur Flächenbewirtschaftung sind unsinnig. Die Landwirte können vor Ort selbst am besten entscheiden, was sie zu tun haben.

Als AfD-Fraktion fordern wir deshalb die Abschaffung der dirigistischen Walz- und Mähverbote. CSU und Freie Wähler haben unsere praxistauglichen Gesetzentwürfe immer abgelehnt, aber sind jetzt endlich zu ersten Kompromissen bereit. Ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei darf es jedoch nicht bleiben. Die sinnlosen Verbote müssen nicht nur eingeschränkt, sondern aufgehoben werden.“

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes im Landtag eingebracht (Drs. 19/4699). Bayerns Bürger sowie unsere Wirtschaft und Verwaltung sollen dadurch von überflüssiger Bürokratie entlastet werden.

Der stellvertretende Vorsitzende, umwelt- und klimapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, erklärt dazu Folgendes:

„Das 2022 verschärfte Bayerische Klimaschutzgesetz fordert Klimaneutralität bis 2040. Doch schon damals war klar, dass dieses Ziel nicht umsetzbar ist. Die Kosten werden auf bis zu 13,2 Billionen Euro bis 2045 geschätzt. Seit 2013 summieren sich der Rückgang der Industrieproduktion und die Kapitalabflüsse aus Deutschland auf 636 Mrd. Euro. Für unsere Wirtschaft bedeutet die Dekarbonisierung eine Deindustrialisierung, für unsere Bürger eine drastische Verarmung.
International hat die Realität das Wunschdenken längst eingeholt: Die USA sind erneut aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen, und große US-Banken verlassen die Klimainitiativen. Auch die Staatsregierung sollte endlich umdenken. Immerhin hat sie das Ziel einer Klimaneutralität bereits auf 2045 verschoben. Zudem hat Söder die Notwendigkeit von Kernkraft eingestanden. Es wird Zeit, sich von der Klima-Ideologie gänzlich freizumachen.“

Gerd Mannes fügt als Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz hinzu:

„Die grüne Regulierungswut kostet Deutschland jährlich 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung. Die Anpassung an Klimaveränderungen, etwa durch Maßnahmen für den Hochwasserschutz, ist viel günstiger als die fanatische Fokussierung auf CO2. Es gibt keine CO2-freie Volkwirtschaft! Und wir werden das Weltklima in Bayern nicht ‚retten‘, wie es das Klimaschutzgesetz fordert. Trotzdem will die Staatsregierung dafür 22 Milliarden Euro ausgeben. Dabei hat sie keine Ahnung von der Wirksamkeit ihrer Klima-Maßnahmen, wie sie selbst aufgrund einer von uns gestellten Anfrage zugeben musste.
Windräder bieten keine günstige, grundlastfähige Energieversorgung. Das Klimaschutzgesetz ist nichts anderes als ein Brandbeschleuniger für die Deindustrialisierung unseres Landes. Es muss daher restlos entsorgt werden!“